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Reisekrankenversicherung

Reisekrankenversicherung der Privaten Krankenversicherung

Die Reisekrankenversicherung wird üblicherweise mit der privaten Krankenversicherung abgeschlossen oder kann aber auch zusätzlich abgeschlossen oder noch erweitert werden. Denn der Leistungsumfang der Reisekrankenversicherung unterscheidet sich von Versicherung zu Versicherung und beinhaltet unterschiedliche Versicherungsleistungen. Die Reisekrankenversicherung schützt den Versicherten, wenn er sich im Ausland befindet und sich sein gesundheitlicher Zustand hier so verschlechtert, sodass er im Ausland in ein Krankenhaus gebracht werden muss, um sich dort einer Behandlung zu unterziehen. Die Reisekrankenversicherung kommt hier üblicherweise für die Kosten der Unterkunft, Verpflegung und der Behandlungen auf. Optionale Versicherungsprodukte der PKV Ausland decken beispielsweise auch noch Tagegeld im Ausland oder sonstige Wahlleistungen ab. Auch der Rücktransport in das Heimatland des Versicherten kann hier inbegriffen sein.

Schutz bei Krankheit auf Reisen

Da die gesetzliche beziehungsweise private Krankenversicherung bei Krankheiten im Ausland nicht für Kosten aufkommt, sollte für jede Reise eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Diese wird zumeist in Kombination mit der Reisebuchung abgeboten und kann damit schnell in Anspruch genommen werden — im Regelfall zu geringen Zusatzkosten. Die Reisekrankenversicherung kann sowohl Einzelpersonen wie auch die ganze Familie absichern und kommt im Krankheitsfall standardisiert für Behandlungskosten auf. Hierzu gehört einerseits die Kostenübernahme des medizinischen Dienstes und andererseits die Übernahme von Arznei-, Heil- und Verbandsmittelkosten. Dabei spielt es eine untergeordnete Rolle, ob die Leistung ambulant oder stationär in Anspruch genommen wird. Ebenfalls mitversichert ist der Transfer ins Krankenhaus beziehungsweise zum medizinischen Personal, wobei die Reisekrankenversicherung zumeist direkt zur behandelnden Stelle Kontakt aufnimmt und die Kostenübernahme gewährleistet. Je nach Reiseziel und eventuellen Verständigungshürden sollte vor dem Abschluss einer Krankenversicherung geprüft werden, ob diese spezielle Ärzte vorschlagen kann, die beispielsweise Deutsch oder Englisch sprechen. Sofern dies der Fall ist, stellt die Reisekrankenversicherung häufig auch den direkten Kontakt zwischen behandelndem Arzt und Hausarzt her, sodass der Reisende sehr gut versorgt wird.

Zusatzleistungen und Rücktransport

Kann eine Erkrankung vor Ort nicht adäquat behandelt werden, kommen viele Reisekrankenversicherungen für den Transfer in die Heimat auf. Andere Versicherungen bezahlen den Rücktransport auch dann, wenn eine Behandlung vor Ort möglich wäre, aufgrund der Dringlichkeit jedoch besser in Deutschland durchgeführt werden sollte. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die jeweilige Reisekrankenversicherung den ganzen Rücktransport über medizinisches Personal für eine Betreuung während des Transfers einsetzt. Dies gehört häufig bereits zu den Zusatzleistungen, wobei ebenfalls zahnärztliche Leistungen nicht unbedingt als standardisiert angesehen werden. Schmerzstillende Maßnahmen gelten zwar als obligatorisch, sofern jedoch weitere Eingriffe erforderlich sind, kommt der Patient ohne entsprechende Zusatzleistung für Teilkosten auf. Wer aufgrund eines Unfalls beispielsweise auf Zahnersatz angewiesen ist, erhält von der Krankenversicherung zumeist keinen Kostenausgleich. Generell richtet sich das Leistungsspektrum nach der Reisedauer und dem versicherten Personenkreis. Dementsprechend wird die Versicherung einer Familie zumeist teurer als die Versicherung einer Einzelperson. Wird eine Auslandskrankenversicherung für mehrmonatige oder mehrjährige Aufenthalte abgeschlossen, hebt sich das Leistungsspektrum zumeist deutlich von der standardisierten Reiseversicherung ab. Zahnersatz ist hier in der Regel ebenfalls zu 100 Prozent mit eingeschlossen wie Schwangerschaftsuntersuchungen oder eventuelle Maßnahmen zur Krebsvorsorge. In diesem Fall deckt die Reisekrankenversicherung generell Bereiche ab, die über dem Gültigkeitsbereich einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung liegen. Dieser Schutz kostet jedoch vergleichsweise viel — insbesondere bei langen Aufenthalten, wobei Alter und Gesundheitsstatus die Beiträge deutlich beeinflussen.

Reisekrankenversicherung Online

Unter einer Reisekrankenversicherung Online wird eine Versicherung verstanden, die das finanzielle Risiko einer Krankheit während einer Reise absichert und die direkt über das Internet abgeschlossen werden kann. Die Reisekrankenversicherung Online kann im Internet sehr einfach gefunden werden. Der Besuch der Websites der entsprechenden Versicherer ist eine Möglichkeit. Hier kann bei fast allen Produkten dieses Anbieters die Buchung der gewünschten Versicherung online abgeschlossen werden. Dazu muss natürlich vorher klar sein, welche Leistungen die Reisekrankenversicherung beinhalten soll. Muss damit beispielsweise ein längerer Aufenthalt im Ausland abgesichert werden oder nur ein normaler Urlaub? Soll die Versicherung für eine ganze Familie gelten oder für eine Einzelperson. Sind diese und andere Fragen geklärt, wählt man das passende Produkt des Versicherers aus. Im nächsten Schritt müssen Adressdaten, Geburtsdatum und die Zahlungsmodalitäten angegeben werden. Im letzten Schritt schließt man durch eine Bestätigung der Vertragsbedingungen die Versicherung ab. Danach bekommt man alle nötigen Unterlagen zugesandt.

Reisekrankenversicherung weltweit

Eine Reisekrankenversicherung sollte weltweit gültig sein. Jedoch gibt es aufgrund der Gesundheitssysteme in den USA und Kanada auch Angebote, die eine Reisekrankenversicherung weltweit garantieren, ausgenommen dieser beiden Länder. Es ist lohnenswert diese beiden Formen der Reisekrankenversicherung zu vergleichen, da sich erhebliche Kostenersparnisse bewerkstelligen lassen. Gerade bei längeren Aufenthalten im Ausland besteht das Risiko einer Krankheit, deshalb sind Versicherungen gerade für Fernreisen unabdingbar. Bei längeren Aufenthalten im Ausland, beispielsweise während eines Praktikums oder eines Jahres als Aupair sollte die Auslandskrankenversicherung außerdem die Zeit des Besuches im Heimatland abdecken. In der Regel sind das vier Wochen. Um eine günstige Reisekrankenversicherung zu finden, die eine weltweite Gültigkeit besitzt, empfiehlt sich der Blick ins Internet. Außerdem gibt es bei fast allen Versicherern die Möglichkeit des direkten Abschlusses der gewünschten Versicherung über das Internet. Zu beachten ist, dass die Versicherung vor Reiseantritt abgeschlossen wird.

Reisekrankenversicherung für Ausländer

Die Reisekrankenversicherung für Ausländer gestaltet sich unterschiedlich. Bei der Reisekrankenversicherung für Ausländer kommt es vor allem darauf an, ob die Person aus einem Land der Europäischen Union stammt oder nicht. Im Allgemeinen gibt es verschiedene Krankenversicherungen für Ausländer. Sie kann beispielsweise daran festgemacht werden, welchem Zweck der Aufenthalt in Deutschland dient. So gibt es Versicherungen für ausländische Studierende, Sprachschüler und Praktikanten. Weiterhin werden Krankenversicherungen für ausländische Stipendiaten und Gastwissenschaftler offeriert. Zudem gibt es sie natürlich für Besucher, die sich nicht länger als 183 Tage in Deutschland aufhalten und für Besucher, welche einen längeren Aufenthalt planen. Einige Versicherer bieten zudem spezielle Versicherungen für ausländische Aupairs an. Zahlreiche Informationen zum Thema finden sich im Internet. Vor Abschluss einer solchen Versicherung sollte auf jeden Fall, wie bei anderen Versicherungsprodukten auch, ein Vergleich der unterschiedlichen Angebote vollzogen werden. In vielen Fällen kann die Reisekrankenversicherung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach Einreise abgeschlossen werden.

Reise Krankheit

Wenn bei der Reise Krankheit oder Unfall eintreten, wird damit in den meisten Fällen nicht nur der Urlaub vorzeitig beendet, sondern zusätzlich fallen hohe Kosten für Krankenhaus, Behandlung und eventuellen Rücktransport ins Heimatland an. Deshalb ist es wichtig, vor jeder Reise Krankheit abzusichern und auch Unfall zu versichern. Damit kann zumindest das finanzielle Risiko aufgefangen werden. Bei Reisen ins europäische Ausland sind durch das Sozialversicherungsabkommen bereits medizinische Basisleistungen abgesichert. Damit müssen diese nicht gezahlt werden, beziehungsweise, wenn in Vorkasse gegangen wurde, werden diese erstattet. Jedoch sind die Basisleistungen abhängig vom Aufenthaltsland und können somit sehr unterschiedlich ausfallen. In der Regel werden also immer Kosten entstehen, die ohne Auslandskrankenversicherung selbst gezahlt werden müssen. Deshalb ist der Abschluss einer solchen auch bei Reisen innerhalb der Europäischen Union wichtig. Unabdingbar ist eine Versicherung bei Reisen in Länder, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Hier sind sonst die Kosten immer komplett selbst zu tragen.

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