Eine Rehabilitationskur ist eine Leistung, die ein Patient in Anspruch nehmen kann, wenn er sich einer ambulanten Behandlung unterziehen musste und herkömmliche Maßnahmen der Rehabilitation noch nicht die gewünschte Heilwirkung gezeigt haben. Die Krankenversicherung deckt hier eine ambulante oder auch eine stationäre Rehabilitationskur ab, um eine Behinderung des Patienten zu verhindern oder einer Verschlechterung seines Gesundheitszustandes vorzubeugen. Ambulante Rehabilitationskuren werden in der Regel für nicht länger als vier Wochen angesetzt. Versicherte, die bereits volljährig sind und eine stationäre Rehabilitationskur in Anspruch nehmen, müssen pro Jahr für maximal zwei Wochen der Rehabilitationskur eine Zuzahlung leisten. Für die Fahrtkosten zum Ort der Rehabilitation ist oft auch ein Zuschuss von der Krankenkasse vorgesehen.