Unter Rehabilitanten versteht man Personen, die berufsfördernde Maßnahmen durch einen Rehabilitationsträger der Renten- und Unfallversicherung oder der Bundesanstalt für Arbeit in Anspruch nehmen können. Dies geschieht nach dem RehaAng1 Gesetz. Es handelt sich hierbei um berufsfördernde Leistungen, die den Rehabilitanten in die Lage versetzen sollen, seinen bisherigen Beruf wieder aufnehmen zu können oder einen anderen, dem Rehabilitanten entsprechenden Beruf ergreifen zu können. Rehabilitanten können versicherungspflichtig werden, wenn sie von der Rehabilitationsträgergesellschaft Übergangsgeld erhalten. Auf Antrag, der innerhalb eines Monats ab Beginn der Versicherungspflicht gestellt werden muss, kann der Rehabilitant auch von dieser Versicherungspflicht befreit werden. Für die Befreiung von der Versicherungspflicht müssen jedoch auch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.