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Regelleistungen

Die Regelleistungen sind die Leistungen, die von der Versicherung in jedem Fall geleistet werden. Diese richten sich immer nach dem jeweiligen Zustand des Patienten bzw. nach der Schwere des Falles und enthalten jene Leistungen, die nach medizinischen Gesichtpunkten als notwendig erachtet werden. Darunter fallen üblicherweise die Unterkunft, die Verpflegung, die notwendigen Medikamente, die Betreuung durch medizinisches Personal und die Leistungen der Ärzte, die mit den Pflegesätzen des Krankenhauses verrechnet werden. Darüber hinaus gehende Leistungen fallen nicht mehr unter die Regelleistungen, sondern schon in den Bereich der Wahlleistungen, für die der Versicherte auch höhere Beiträge zu zahlen hat. Hierunter fallen etwa die Betreuung durch einen Chefarzt, ein Einzelzimmer für die Aufenthaltsdauer im Krankenhaus oder andere Aufwertungen im Versicherungsfall.

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