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Regelleistungen im Krankenhaus

Die Regelleistungen im Krankenhaus beziehen sich auf die Leistungen, die im Rahmen der stationären Behandlung für gesetzlich versicherte Patienten von den Krankenkassen getragen werden. Sie beinhalten die Unterbringung im Mehrbettzimmer und die Pflege und Versorgung durch den diensthabenden Stationsarzt und das anwesende Pflegepersonal. Gesetzlich versicherte Patienten haben grundsätzlich nur Anspruch auf die Regelleistungen im Krankenhaus. Privatversicherte in einem entsprechenden Tarif hingegen können, wenn sie es möchten, die Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Diese bestehen aus der Genesung im Einzelzimmer und der medizinischen Versorgung durch den Chefarzt. Wenn Privatversicherte einen entsprechenden Tarif abgeschlossen haben, die Wahlleistungen aber nicht in Anspruch nehmen, sondern sich auch mit den Regelleistungen im Krankenhaus begnügen, haben sie einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich durch die Krankenversicherung. Dieser besteht dann aus der Differenz der Kosten, die bei Inanspruchnahme der Wahlleistungen entstanden wäre und den Regelleistungen im Krankenhaus, die tatsächlich in Anspruch genommen wurden. Gesetzlich Versicherte, die außerhalb der Regelleistungen im Krankenhaus ebenfalls Wahlleistungen in Anspruch nehmen möchten, können sich mit einer stationären Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenkasse versichern.

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