Der Regelbeitrag gilt für Erwerbstätige, die der Versicherungspflicht unterliegen. Diese müssen monatlich bestimmte Beiträge für die Krankenversicherung zahlen. Diese grundsätzlichen Beiträge werden Regelbeiträge genannt. Sie errechnen sich aus dem jeweiligen Einkommen des Erwerbstätigen in Bezug auf eine Bemessungsgröße. Diese Bezugsgröße wird jährlich festgesetzt und unterscheidet sich zwischen den neuen und den alten Bundesländern. Überdies hinaus gibt es auch eine Bezugsgröße für Selbständige. Die Bezugsgröße orientiert sich an dem durchschnittlichen Einkommen in den jeweiligen Regionen. Bei der Berechnung des Regelbeitrages wird die Bemessungsgröße mit dem jeweiligen Beitragssatz multipliziert. Für Selbständige bestehen gesonderte Regelungen. So können Jungunternehmer beispielsweise auch einen Antrag auf den halben Regelbeitrag für die ersten 3 Jahre stellen.