Selbstverständlich unterliegen auch die Anbieter der privaten Krankenversicherungen dem aktuell geltenden Recht und die Rechtsgrundlagen der PKV sind ebenso geregelt wie die der gesetzlichen Krankenversicherung. Nachzulesen sind sie im Einzelnen im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Handelsgesetzbuch, im Versicherungsaufsichtsgesetz, im Versicherungsvertragsgesetz. Hinzu kommen selbstverständlich die Gesetze zur Regelung der allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und ganz wichtig: die speziellen Vereinbarungen im individuellen Versicherungsvertrag des Versicherungsnehmers. Im individuellen Vertrag gelten die vereinbarten Leistungen und Beiträge, doch diese sind gesetzlich geregelt durch die Rechtsgrundlagen der PKV und im Allgemeinen noch einmal in den Versicherungsbedingungen nachzulesen, die dem Versicherungsnehmer mit dem Vertragsabschluss ausgehändigt werden müssen. Bestimmungen zu Kündigung und Kündigungsfristen als auch zu einzelnen Vertragsbestandteilen sind im Vertrag selbst geregelt.