Die gesetzliche Krankenversicherung ist rechtlichen Grundlagen unterworfen. Diese sind im Wesentlichen im fünften Sozialgesetzbuch geregelt und können allgemein gültig für die gesamte Bundesrepublik und jede Krankenkasse nachgelesen werden. Die Rechtsgrundlagen für die GKV sind allerdings nicht nur im Sozialgesetzbuch verankert, sondern auch teilweise noch in der Reichsversicherungsordnung, der RVO, denn hier sind die Regelungen für Schwangerschaft und Mutterschaft enthalten. Die Rechtsgrundlagen der GKV sind allerdings auch in der jeweils aktuellen Satzung der Krankenkasse aufgelistet. Die aktuellen Leistungen zu den Tarifen sind hier genannt, aber auch die Rechte und Pflichten des Versicherten. So kann ein Versicherter beispielsweise auf Grund der Rechtsgrundlagen der GKV einen Widerspruch einlegen gegen eine Entscheidung der gesetzlichen Krankenversicherung. Wird dieser abgelehnt, kann der Versicherte sich mit seinem Anliegen an das Sozialgericht wenden.