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Querschnittslähmung

Liegt eine unvollständige oder vollständige Schädigung des Rückenmark-Querschnitts vor, so kommt es zu einer Querschnittslähmung. Sie bedeutet eine vollständige Lähmung der Rumpfmuskulatur, der Beinmuskulatur und je nach Umfang der Verletzung auch eine Lähmung der notwendigen Bereiche für Schmerz und Temperaturempfinden. Häufig ist die Darmfunktion gestört, ebenso wie die Blasenfunktion und die Sexualfunktion. Eine Querschnittslähmung ist nach heutigem Stand der Medizin nicht heilbar, sondern besteht dauerhaft und lebenslang. Sie entsteht in der Regel als Folge eines Unfalls. Die Krankenversicherung muss die Kosten übernehmen, die im Rahmen der Querschnittslähmung entstehen. Für einen Patienten mit Querschnittslähmung ist eine Aufnahme in die private Krankenversicherung nicht mehr möglich, jedoch muss die private Krankenversicherung selbstverständlich für die mit der Lähmung entstehenden Kosten aufkommen, sofern der Patient vor dem Unfall oder der Krankheit privat versichert war.

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