In Quarantäne müssen nur selten Personen verbracht werden. Quarantäne bedeutet eine vorbeugende Maßnahme zur Seuchenbekämpfung. Indem man Personen, die eine Gefährdung für die Bevölkerung darstellen könnte, in Quarantäne verbringt, verhindert man die Ausbreitung einer Seuche während der Inkubationszeit. Der Patient darf erst aus der Quarantäne entlassen werden, wenn feststeht, dass er keine Gefahr mehr ist für seine Mitmenschen. Ein in Quarantäne befindlicher Mensch wird praktisch hermetisch abgeriegelt. Pflegepersonal darf das Zimmer nur mit entsprechender Schutzkleidung betreten. Auch für die Versorgung des Raumes mit Atemluft werden entsprechende Vorkehrungen getroffen. Die Luft, die den Raum über das Ableitungssystem verlässt, wird gereinigt und aufgefrischt. In Quarantäne befindliche Personen unterliegen meist dem Verdacht, sich mit einer Seuche infiziert zu haben. Dies kann beispielsweise auf Reisen nach Afrika usw. geschehen. In Bezug zur Krankenversicherung sollte man hierzu wissen, dass die Krankenversicherung in Afrika wie auch in Amerika ungültig ist, der Versicherte genießt dort keinen Versicherungsschutz. Aus diesem Grund sollte vor Reisen in ferne Länder immer eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden, denn im schlimmsten Fall bricht die Seuche im Urlaubsland aus und die Quarantäne muss dort absolviert werden. Doch auch, wenn sie nach der Rückkehr nach Deutschland notwendig wird, können die Versicherer — und das gilt sowohl für privat als auch gesetzlich Versicherte — einen Großteil der Kosten zur Übernahme ablehnen.