Die Pflichtversicherung in Deutschland wird direkt vom Arbeitgeber an die Träger überwiesen. Zu den Pflichtversicherungen zählen die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung. Auch die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Jeder Arbeitnehmer, der mit seinem Einkommen nicht die Versicherungspflichtgrenze erreicht, fällt unter die gesetzliche Pflichtversicherung. Diese beginnt mit Eintritt in die Ausbildung oder die erste Arbeitsstelle. Mit Erreichen der Versicherungspflichtgrenze in Höhe von 49.500 Euro kann man sich auch als Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht befreien lassen. Ab dem Ende der Versicherungspflicht muss dann allerdings hinsichtlich der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung privat vorgesorgt werden. Wer sich von der Pflichtversicherung befreien lässt tut dies in der Regel um sich privat krankenversichern zu können.