Pflichtversicherte sind alle Personen, die in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen. Unter diese Gruppe fallen Auszubildende, Arbeiter und Angestellte. Pflichtversicherte zahlen einen Pflichtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte dieser Beiträge und führt sie direkt an die Träger ab. Der Arbeitnehmer erhält nur auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung eine Information über die Höhe seines Anteils, welcher vom Bruttogehalt für die Pflichtversicherungen abgezogen wurden. Pflichtversicherte können sich mit dem Erreichen der Versicherungspflichtgrenze von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Versicherungspflichtgrenze liegt bei einem Jahreseinkommen in Höhe von 49.500 Euro, sie muss allerdings in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren erreicht werden. Im vierten Jahr erlischt dann auf Antrag die Versicherungspflicht. Der Arbeitnehmer muss dann allerdings privat vorsorgen.