Der Pflegeversicherungszuschlag ist vor allem interessant für all Jene, die Bafög erhalten: beim Bafög handelt es sich um Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Diese Leistungen werden bei Bedarf während der Ausbildung gezahlt, sofern keine sonstigen finanziellen Einkünfte aus Unterhalt oder versicherungspflichtiger Tätigkeit vorhanden sind. In der Regel wird Bafög jedoch auch für den zweiten Bildungsweg gezahlt. Der Pflegeversicherungszuschlag gilt also vorwiegend für Studenten, Auszubildende auf dem zweiten Bildungsweg, Fachschüler und Berufsfachschüler als auch für Praktikanten, sofern Bafög bewilligt wurde und bezogen wird. Der Pflegeversicherungszuschlag beträgt 7,92 Euro und wird direkt an die Pflegeversicherung abgeführt. Eine Befreiung vom Pflegeversicherungszuschlag ist nicht möglich, solange die Versicherungspflicht besteht.