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Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Krankenversicherungsbeitrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung setzt sich zusammen aus dem Beitrag für die reine Krankenversicherung und dem für die Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung tritt mit Leistungen ein, sobald der Beitragszahler pflegebedürftig wird. Im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung wird der Pflegebedürftige nach dem Aufwand für seine Pflege in eine Pflegestufe eingeteilt und die Pflegekassen zahlen einen entsprechenden, monatlichen Betrag als Pflegegeld. Alternativ zur gesetzlichen Pflegeversicherung wird die Pflegezusatzversicherung von privaten Krankenversicherungen angeboten als auch die private Pflegeversicherung. Bei den privaten Pflegeversicherungen werden die Konditionen individuell bei Vertragsabschluss je nach dem gewählten Tarif festgelegt.

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