Wer pflichtversichert ist in der gesetzlichen Krankenversicherung, erhält von der Krankenkasse eine Versicherungsnummer für die Krankenversicherung. Jedoch ist im Beitrag auch der Versicherungsbeitrag für die gesetzliche Pflegeversicherung enthalten. Um die Beiträge zuordnen zu können, wird hierfür eine Pflegeversichertennummer erteilt. Die Pflegeversichertennummer darf gänzlich oder in Teilen mit der Krankenversicherungsnummer übereinstimmen. Die Zugehörigkeit muss klar zu erkennen sein. Schriftwechsel mit der Pflegekasse sollte immer unter Angabe der Pflegeversichertennummer erfolgen, damit auch in diesem Bereich die Zuordnung klar und deutlich zu erkennen ist. Anschrift und Name alleine genügen im Schriftwechsel nicht und verzögern Anliegen der Pflegeversicherten nur unnötig, besonders dann, wenn sich die Anschrift im Versicherungsverlauf geändert hat.