Einfach Tarif wechseln auf private-krankenversicherung.de

Pflegestufen

Nicht jeder pflegebedürftige Mensch ist im gleichen Rahmen pflegebedürftig. Viele Menschen benötigen nur Hilfe bei der Grundpflege, andere benötigen ebenso etwas Hilfe im Haushalt. Wieder andere sind tatsächlich bettlägerig und es ist abzusehen, dass sich der Zustand nicht mehr ändern wird, hier ist der Pflegeaufwand tatsächlich wesentlich höher. Das Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung wird von daher gestaffelt nach den Pflegestufen ausgezahlt. Die niedrigste Pflegestufe ist die 1, die höchste ist die Pflegestufe 3. Für die Eingruppierung in die Pflegestufe 1 muss schon ein Pflegebedarf von täglich 90 Minuten bestehen. Hierfür wird allerdings die wöchentliche Pflegezeit zugrunde gelegt und durch sieben Tage geteilt. Der MDK beurteilt als unabhängige Behörde den Zustand des Pflegebedürftigen und entscheidet über die Einteilung in die Pflegestufen. Wenn der Pflegebedarf eines Menschen, der Hilfe benötigt, nicht bei 90 Minuten liegt, erfolgt die Einteilung in die Pflegestufe 0. Trotzdem muss auch hier Pflege finanziert werden. Diese kann über die Sozialbehörden beantragt werden. Geprüft werden jedoch die finanziellen Verhältnisse des Pflegebedürftigen wie auch seiner Angehörigen.

Unsere Top 5 Anbieter:

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • optimale Behandlung
  • keine Arzneimittelzuzahlung
  • hohe Zahnersatzleistungen
  • Rückerstattung von Beiträgen
  • Heilpraktikerleistungen
  • freie Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
  • 1- oder 2-Bettzimmer

Newsletter abonnieren