Der Pflegesatz bezeichnet einen gewissen Betrag, der täglich gleich ist und für die Pflege eines Patienten fällig wird. Ein Tag bedeutet hier die Pflege für 24 Stunden. Der Pflegesatz wird in jeder stationären Einrichtung erhoben, gilt also im Krankenhaus ebenso wie für Pflegeeinrichtungen. Jedoch bewegt sich der Pflegesatz je nach Einrichtung in unterschiedlicher Höhe. Der Pflegesatz errechnet sich aus den Kosten, die durch die Pflege selbst entstehen, durch die Kosten für Unterbringung und Verpflegung, durch Investitionskosten und durch zusätzliche, pflegerische Leistungen, die erbracht werden müssen. Aus diesen Positionen heraus errechnen sich die Pflegekosten und der damit verbundene Pflegesatz. Der Pflegesatz ist abhängig von der Pflegestufe, in welche der Pflegebedürftige eingeteilt wurde. Im Krankenhaus gilt ein anderer Pflegesatz, denn der Aufenthalt in einem Krankenhaus ist niemals dauerhaft, sondern ergibt sich aus medizinischer Notwendigkeit für einen begrenzten Zeitraum. Krankenhäuser berechnen einen Basispflegesatz für Unterkunft, die Verpflegung, aber auch sonstige Kosten sowie einen Abteilungspflegesatz.