Versicherungsgesellschaften bieten häufig neben der Lebensversicherung oder einer Rentenversicherung die ergänzende Pflegerentenversicherung an. Die sich aus diesem Vertrag ergebende monatliche Pflegerente beginnt mit dem Eintritt in die Pflegebedürftigkeit. Die Höhe der Pflegerente ist abhängig von der Pflegestufe und damit vom Pflegeaufwand des Pflegebedürftigen. Beim Abschluss einer Pflegerentenversicherung gewährt die Versicherungsgesellschaft eine lebenslange Garantie für die Höhe der Beiträge. Sobald Leistungen bezogen werden aus der Pflegerentenversicherung, ist der Vertrag beitragsfrei. Die Leistung kann jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn tatsächlich dauerhafte Pflege notwendig wird. Die Pflegerentenversicherung zahlt jedoch keine Leistungen für einen beschränkten Zeitraum, sondern bei Pflegebedürftigkeit bis zum Tod des Versicherten. Die Pflegerente wird unabhängig davon gezahlt, wo der Versicherte gepflegt ist, sie wird bei stationärer Pflege in einem Pflegeheim ebenso fällig wie bei häuslicher Pflege im Haushalt von Verwandten. Die Pflegerentenversicherung wird als Zusatzversicherung für gesetzlich als auch für privat Versicherte angeboten.