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Pflegepersonen

Pflegepersonen sind Personen, die bedürftige Menschen pflegen, dies allerdings nicht aus Erwerbszwecken heraus tun. In der Regel handelt es sich bei Pflegepersonen um nahe Verwandte eines Pflegebedürftigen, häufig auch Nachbarn oder gute Freunde. Pflegepersonen, die wöchentlich mindestens 14 Stunden in die Pflege ihrer Angehörigen investieren, erhalten nach § 44 SGB Leistungen zur sozialen Absicherung ihrer eigenen Person in der Form von Pflegegeld. In einigen Fällen tritt dann auch die Versicherungspflicht ein. Während der Pflegezeit greift die gesetzliche Unfallversicherung, das heißt, nimmt die Pflegeperson während ihrer Tätigkeit Schaden, ist sie für diesen Fall versichert. Die Aufwandsentschädigung für die Pflegezeiten wird den Pflegepersonen vom Pflegebedürftigen selbst ausgezahlt.

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