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Pflegekostenversicherung

Pflichtversicherte zahlen nicht nur ihren monatlichen Krankenversicherungsbeitrag, sondern auch einen Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtversicherung, die kaum in der Lage ist, die tatsächlich anfallenden Kosten im Fall der Pflegebedürftigkeit decken zu können. Private Vorsorge für den Einzelnen ist von daher nicht nur in Bezug auf die Altersrente notwendig, sondern auch bezüglich der Pflegekosten. Die Pflegekostenversicherung wird von der privaten Krankenversicherung als zusätzliche Absicherung angeboten. Das Leistungsspektrum der Pflegekostenversicherung deckt die Kosten ab, die bei Bedarf für die ambulante Pflege durch ausgebildetes Personal entstehen. Hilfsmittel, die von der Krankenversicherung abgelehnt werden, übernimmt die Pflegekostenversicherung je nach medizinischer Notwendigkeit ganz oder zumindest anteilig. Die Pflegekosten in einer stationären Einrichtung werden von der Pflegekostenversicherung übernommen. Jedoch wird ein Eigenanteil vertraglich vereinbart, der geleistet werden muss. Meist beträgt die Aufteilung einen zwanzigprozentigen Eigenanteil für den Versicherten, den Rest der Pflegekosten übernimmt die Pflegekostenversicherung. Für die private Pflegekostenversicherung können verschiedene Tarife gewählt werden.

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