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Pflegekosten

Sobald ein Mensch pflegebedürftig wird, entstehen Pflegekosten, auch wenn er zu Hause von Angehörigen gepflegt wird. Pflegebedürftigkeit kann auf Grund des Lebensalters entstehen, auf Grund von Krankheit, aber auch durch einen Unfall. Verwandte ersten Grades sind grundsätzlich verpflichtet, Hilfe zum Lebensunterhalt und zur Pflege zu leisten. Wer die eigenen Eltern aus Zeitgründen nicht zu Hause pflegen kann, ist unterhaltspflichtig ihnen gegenüber. Einkommen und Vermögensverhältnisse müssen den Behörden gegenüber offen gelegt werden. Vom Einkommen werden alle Zahlungsverpflichtungen abgezogen und ergeben somit ein bereinigtes Nettoeinkommen. 1.400 Euro darf der Unterhaltspflichtige als bereinigtes Nettoeinkommen behalten, Beträge die darüber liegen, müssen zu den Pflegekosten beigesteuert werden. Der Selbstbehalt kann allerdings auch höher liegen, denn der Unterhaltspflichtige muss immer noch in der Lage sein, seine Miete und seine Lebenshaltungskosten finanzieren zu können. Bei dem Betrag von 1.400 Euro geht das Amt von einer Miete um die 450 Euro aus. Grundsätzlich wird für einen pflegebedürftigen Menschen Pflegegeld gezahlt. Die Höhe des Pflegegeldes hängt von der Pflegestufe ab. Ist ein pflegebedürftiger Mensch in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, entstehen Pflegekosten in Höhe von durchschnittlich 3.000 Euro im Monat. Diese werden bestritten durch die monatliche Altersrente des Pflegebedürftigen, durch das Pflegegeld, durch Unterhalt von Angehörigen und sollten mit den zur Verfügung stehenden Geldern die Pflegekosten nicht getragen werden können, müssen die Behörden den Rest übernehmen.

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