Die Pflegekasse ist der Träger der sozialen Pflegeversicherung. Pflegekassen sind Einrichtungen der gesetzlichen Krankenkassen und der Bundesknappschaft. Die Pflegekasse ist zuständig für die Pflegeversicherung und alle damit auftauchenden Fragen und Notwendigkeit der darin Pflichtversicherten. Die Pflegekasse ist jedoch eine eigenverantwortliche Behörde auch wenn sie im engen Zusammenhang mit der jeweiligen Krankenkasse steht und deren Mitarbeiter Angestellte der Krankenkasse sind. Es erfolgt ein Kostenausgleich zwischen beiden Stellen. Die Pflegekasse hat die Aufgaben, Sach- und Geldleistungen, aber auch Dienstleistungen für ihre Versicherten zu erbringen. Sie führt Pflegekurse durch für pflegende Angehörige. Die Pflegekassen sind verpflichtet, Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Pflegebedürftigkeit zu übernehmen oder zu gewähren. Die Pflegekasse ist Ansprechpartner in sämtlichen Fragen rund um Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Menschen.