Pflegehilfsmittel sind alle Gegenstände, die in medizinischer oder pflegerischer Hinsicht notwendig werden, um einem kranken oder pflegebedürftigen Menschen zur Heilung, zur Genesung oder zu einem erträglicheren Dasein verhelfen können. Hierzu zählen beispielsweise Inkontinenzmaterialien, spezielles Verbandsmaterial, Lagerungskissen, Gelkissen, Rollstühle, Rollatoren und sämtliche Hilfsmittel, die den Alltag erleichtern und die angesichts des Gesundheitszustands des pflegebedürftigen Menschen erforderlich sind. Pflegehilfsmittel werden in der Regel vom Arzt rezeptiert, müssen aber vom Pflegebedürftigen selbst besorgt werden. Gesetzlich Versicherte müssen bei den gesetzlichen Krankenkassen einen Antrag auf Übernahme der Hilfsmittel stellen. Nach der Antragstellung erhalten sie - wenn die Erforderlichkeit auch für die Krankenversicherung notwendig erscheint - eine entsprechende Summe bewilligt. Die gesetzliche Krankenversicherung orientiert sich dabei an den günstigsten Preisen. Die private Krankenversicherung ist in diesem Bereich wesentlich kulanter. Je nach gewähltem Tarif und nach der vereinbarten Selbstbeteiligung übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten für medizinisch notwendige Pflegehilfsmittel.