Pflege bedeutet in Hinsicht auf die Krankenversicherung beziehungsweise die Pflegeversicherung einfach die Pflege einer Person durch eine andere Person oder eine Institution. Sie umfasst alle Tätigkeiten, die notwendig sind, um einer bedürftigen Person ein würdiges Dasein zu ermöglichen. Dies bezieht sich auf die psychosoziale Betreuung ebenso wie auf Pflegetätigkeiten zur Körperhygiene, Hilfestellung zur Nahrungsaufnahme oder zu Körperausscheidungen als auch die medizinische Pflege. Pflege betrifft alle Altersstufen, beginnend beim Kind, das noch pflegebedürftig und damit abhängig von der pflegenden Person ist und endet beim alten, pflegebedürftigen Menschen. Auch Patienten im Krankenhaus benötigen Pflege in allen erforderlichen Bedürfnissen. Bei der stationären Pflege spricht man von einer vorübergehenden Pflege, die mit der Krankenversicherung abgerechnet wird. Erst wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu versorgen und keine Aussicht auf eine Verbesserung des Zustandes ersichtlich ist, kann man ihn für dauerhaft pflegebedürftig erklären und in diesem Fall ist dies nicht mehr Angelegenheit der Krankenversicherung, sondern der Pflegekassen. Es kann der Antrag auf Pflegegeld gestellt werden. Wie hoch das Pflegegeld ausfällt, hängt von der Pflegestufe ab, in welche der Bedürftige eingestuft wird.