Im direkten Zusammenhang zum Thema Kranken- und Altersvorsorge steht der Begriff Pflege. Wird durch einen Unfall oder altersbedingt ein Pflegebedürfnis akut, kommen viele Probleme und Umbrüche auf Patienten und Angehörige zu. Denn diese können in bestimmten Fällen für die Pflege des Betroffenen sorgen, beispielsweise in Pflegestufe eins. Entsprechende Richtlinien besagen, dass ein Patient in die erste Stufe fällt, wenn er täglich etwa 90 Minuten Hilfe einer anderen Person für Pflege und Haushalt benötigt. Häufig übernehmen diese Pflege Angehörige mit und ohne pflegerische Vorkenntnisse. Dies ist jedoch meistens mit dem Schweregrad des Pflegebedürfnisses verbunden. Wird ein Betroffener in Pflegestufe zwei eingestuft, gilt er bereits als schwerpflegebedürftig. In diesem Fall wird täglich mindestens drei Stunden Hilfe zu unterschiedlichen Zeiten benötigt, was von Angehörigen teilweise nicht geleistet werden kann. Für diese Fälle gibt es Pflegegeld oder auch Sachleistungen. Ersteres wird dem Betroffenen direkt ausgezahlt, sodass sich dieser eine Pflegekraft organisieren und auch bezahlen kann. In diesem Fall ist es möglich, die Pflege Angehörige übernehmen zu lassen, womit das Geld an diese ausgezahlt werden kann. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Unterbringung in einer sachverständigen Institution, womit die sogenannten Sachleistungen relevant werden. Diese werden direkt an die Pflegeeinrichtung gezahlt, sodass es sich auch hierbei um eine Geldleistung handelt.