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Pensionsfonds

Über Pensionsfonds erwerben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch. Dieser richtet sich gegen den Pensionsfonds, welcher eine unabhängige Versorgungseinrichtung darstellt und vollkommen vom Betrieb unabhängig ist. Pensionsfonds sind zusätzliche Altersversorgungen und die sich hierdurch ergebenden Ansprüche können bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes mitgenommen werden. Pensionsfonds können von Arbeitgebern gegründet werden. Die Renten hieraus werden lebenslang erbracht und bewegen sich in der Höhe der Versorgungszusage durch den Arbeitgeber. Für den Todesfall des Arbeitnehmers kann der Hinterbliebenenschutz vereinbart werden. Pensionsfonds werden durch den Arbeitgeber finanziert, aber auch durch Umwandlung des Gehaltes. Die Gelder, die der Arbeitgeber hierfür investiert, können als Betriebsausgaben von den Gewinnen abgezogen werden.

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