Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, das jeder mündige Bürger für sich selbst beschließen und notariell beglaubigen lassen muss. Die Patientenverfügung ist eine Art letzter Wille für den Fall, dass man sich irgendwann als Patient in einem Zustand befinden könnte, in dem es nicht mehr möglich ist, autonome Entscheidungen zu treffen. Die Patientenverfügung betrifft Themen wie lebensrettende und lebensverlängernde Maßnahmen, aber auch die Bereitschaft zur Organspende. Grundsätzlich sind Ärzte dazu verpflichtet, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um ein Menschenleben zu retten und es am Leben zu erhalten. Jedoch hat der Patient immer noch die Entscheidungsfreiheit, welche Maßnahmen er wünscht und unter welchen Umständen keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr gewünscht sind. Solche Maßnahmen könnten beispielsweise das Anschließen an ein künstliches Beatmungsgerät sein, sofern man nicht mehr imstande ist, selbstständig zu atmen. Allerdings betrifft dies auch die künstliche Ernährung und sonstige Möglichkeiten, die sich durch die moderne Medizin ergeben, um ein Leben so lange wie möglich zu erhalten. Ein auf diese Weise am Leben erhaltener Mensch hat unter Umständen keine Aussicht mehr auf eine Besserung des Zustandes, aber auch keine Möglichkeit mehr, eine freie Entscheidung darüber zu treffen, ob diese Maßnahmen nun noch gewünscht sind oder eher nicht. In einer Patientenverfügung kann der letzte Wille hinsichtlich lebensverlängernder und lebenserhaltender Maßnahmen eindeutig geäußert werden und ist rechtlich dann bindend, wenn ein Notar diese beglaubigt hat. Liegt keine Patientenverfügung vor, entscheiden die Ärzte und die nächsten Angehörigen über weiteres Vorgehen. Die Art der Krankenversicherung, ob gesetzlich versichert oder Mitglied einer PKV, spielt hierbei keine Rolle.