Unter einer ordentlichen Kündigung der privaten Krankenversicherung versteht man eine Kündigung, die auch dann erfolgt, wenn kein Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt. Die jeweilige Partei, die den Versicherungsvertrag aufkündigen möchte, ist verpflichtet, sich an eine Kündigungsfrist zu halten. Üblicherweise beträgt diese Kündigungsfrist drei Monate, was bedeutet, dass zwischen dem Aussprechen der Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Vertrages mindestens noch drei Monate liegen müssen. Das Ende der Kündigungsfrist kann von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich geregelt werden. In der Regel kann die Versicherung jeweils zum Ende des Jahres oder des Quartals gekündigt werden. Einige Versicherungen sehen auch noch andere Kündigungsdaten vor. Um die ordentliche Kündigung durchzuführen, bedarf es keinen Grund, wie es bei der außerordentlichen Kündigung nötig wäre.