Der Ombudsmann für die private Krankenversicherung ist ein unabhängige Stelle, die eingerichtet wurde, um dazu beizutragen Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunde und Versicherungsgesellschaft außergerichtlich beilegen zu können. Der Ombudsmann kann bei Problemen zwischen Kunde und Versicherungsgesellschaften, aber auch bei Problemen mit den Vermittlern und Beratern von Versicherungsprodukten herangezogen werden. Der Ombudsmann orientiert sich hier an den rechtlichen Vorgaben und Regelungen des Gesetzgebers für die Versicherungsbranche und versucht, durch die objektive Klärung der jeweiligen Sachlage eine Aussöhnung der beiden Parteien zu erreichen. Der Ombudsmann ist eine Person mit entsprechender Erfahrung in der Versicherungsbranche, die durch das Wissen und die Erfahrung unterschiedliche Fälle unabhängig und objektiv beurteilen kann und in vielen Fällen Hilfestellung geben kann.