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Obliegenheiten

Mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages ist der Versicherte dazu verpflichtet, darauf zu achten, die Obliegenheiten der Versicherung einzuhalten, um die Versicherungsleistung im Versicherungsfall auch tatsächlich in Anspruch nehmen zu können. So muss er beispielsweise dafür sorgen, nicht zu Schaden zu kommen und Schäden zu vermeiden. In keinem Fall darf er eine Verletzung oder eine Krankheit wissentlich und absichtlich herbeiführen, um die Versicherungsleistung in Anspruch zu nehmen. Auch ist er dazu verpflichtet, Versicherungsfälle der Versicherungsgesellschaft anzuzeigen und Änderungen von Daten, die für die Versicherung relevant sein können, bekannt zu geben. Auch Veränderungen des Gesundheitszustandes, aber beispielsweise auch der Eintritt einer Schwangerschaft müssen angezeigt werden.

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