Der Begriff nicht erstattungsfähige Arzneimittel entstammt der gesetzlichen Krankenversicherung. Er bezeichnet eine Einschränkung in der Leistungsübernahme. Als unwirtschaftlich eingestufte Arzneimittel werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet und werden als nicht erstattungsfähige Arzneimittel auf einer Negativliste geführt. Die Negativliste der nicht erstattungsfähigen Arzneimittel enthält zahlreiche Mittel zur Stärkung der Vitalkräfte, Nahrungsergänzungsmittel, einige Mittel, die streng genommen unter den Bereich Kosmetik fallen, Hygieneartikel und Badezusätze, welchen eine heilende, entspannende und vitalisierende Wirkung zugeschrieben wird. Nicht erstattungsfähige Arzneimittel sind nicht verschreibungspflichtig und können in der Apotheke gekauft werden. Arzneimittel, die auf der Negativliste geführt werden, müssen bestimmten Kriterien unterworfen sein. Sind Wirkstoffe enthalten, deren heilende Wirkung nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte, oder handelt es sich um Arzneimittel, deren therapeutische Wirkung angezweifelt wird, werden Arzneimittel auf der Negativliste aufgenommen.