Wer eine private Krankenversicherung abschließt, muss auf dem Antrag die gestellten Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Auch ist der Antragsteller verpflichtet, gefährliche Hobbys anzugeben wie beispielsweise Extremsportarten. Chronische Krankheiten, auch wenn es sich um eine harmlose Allergie handelt, müssen ebenfalls angegeben werden. Sollte sich im Laufe des Versicherungsverhältnisses etwas in den persönlichen Lebensumständen oder im Gesundheitszustand ändern, unterliegt der Versicherungsnehmer einer Meldepflicht. Die Nachmeldepflicht zählt zur Meldepflicht, betrifft allerdings die Zeit zwischen der Antragsstellung und der Policierung durch die Gesellschaft. Sollte sich der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers während dieser Zeit ändern oder aber eine Änderung in den persönlichen Lebensumständen eintreten, die versicherungsrelevant sein könnte, so ist er verpflichtet, die nachzumelden.