Das Recht auf Mutterschaftsvorsorge haben sämtliche Frauen mit Feststellung der Schwangerschaft, gleich ob gesetzlich oder privat versichert. Jeder werdenden Mutter stehen im Rahmen der Mutterschaft Vorsorgeuntersuchungen zu, die zur Feststellung des Gesundheitszustandes von der Mutter selbst als auch vom ungeborenen Kind dienen. Zur Mutterschaftsvorsorge zählen sämtliche notwendigen Blutuntersuchungen, aber auch die regelmäßige Überprüfung der Vitalwerte von Mutter und Kind, notwendige Medikamente als auch die Ultraschalluntersuchung. Privat versicherte Schwangere haben je nach gewähltem Tarif unter Umständen Anspruch auf höhere Leistungen als gesetzlich Versicherte, das bedeutet, dass die Krankenversicherung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge auch Untersuchungsmethoden übernimmt, die nicht dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.