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Mutterschaftsgeldzuschuss

Das maximale Mutterschaftsgeld während der Schutzfristen beträgt 13 Euro pro Kalendertag. Damit kein finanzieller Verlust durch die Schwangerschaft entsteht, zahlt der Arbeitgeber einen Mutterschaftsgeldzuschuss. Dieser Mutterschaftsgeldzuschuss wird in der Höhe der Differenz gezahlt, der zwischen dem normalen Netto-Arbeitsentgeltes liegt und dem Mutterschaftsgeld. Die Voraussetzung für diesen Zuschuss ist, dass die werdende Mutter in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist und einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat. Privatversicherte erhalten jedoch auch Beträge durch den Arbeitgeber. Der Mutterschaftsgeldzuschuss wird während der Mutterschutzfrist gezahlt. Die Zahlung des Zuschusses beginnt mit dem ersten Tag der Mutterschutzfrist und endet mit dem letzten Tag. Ist der Arbeitgeber insolvent und kann den Mutterschaftsgeldzuschuss nicht zahlen, so wird er von der Krankenkasse gezahlt.

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