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Mutterschaft

Grundsätzlich beginnt die Mutterschaft mit der Zeugung des Kindes, spätestens jedoch mit dem Feststellen der Schwangerschaft durch einen Facharzt. Die werdende Mutter erhält nach dem Feststellen der Mutterschaft ihren Mutterpass. Im Mutterpass befinden sich für die Mutterschaft relevante Anamnesedaten der werdenden Mutter. Jede Blut- und Urinuntersuchung wird in den Ergebnissen in den Mutterpass eingetragen, ebenso jedes Ergebnis der Ultraschalluntersuchung. Die werdende Mutter ist verpflichtet, den Mutterpass stets bei sich zu tragen. Mit Beginn der Mutterschaft steht die Frau unter besonderem Schutz am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft. Ab sofort gelten für sie die Mutterschutzgesetze, an die sich jeder Arbeitgeber halten muss. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Mutterschaft automatisch gemeldet, da der zuständige Facharzt mit der Krankenkasse direkt seine Behandlungen und Vorsorgeuntersuchungen abrechnet. In der privaten Krankenversicherung muss die Feststellung der Mutterschaft durch die werdende Mutter oder den Hauptversicherten gemeldet werden.

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