Mutterschaft in der PKV verläuft ebenso unkompliziert wie in jeder anderen Krankenversicherung auch. Die werdende Mutter muss ihre Mutterschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin sofort mit der ärztlichen Feststellung der privaten Krankenversicherung melden. Die üblichen Vorsorgeuntersuchungen im Laufe einer Schwangerschaft, die auch für gesetzlich Versicherte bindend sind, werden ebenso bei der Mutterschaft in der PKV übernommen. Die PKV übernimmt jedoch noch eine Reihe zusätzlicher Untersuchungen der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes während der Schwangerschaft, sofern ein entsprechender Tarif abgeschlossen wurde. Selbstverständlich werden auch die Kosten für die Geburt und sämtliche damit verbundenen Kosten für Mutter und Kind übernommen. Der werdenden Mutter steht außerdem eine Hebamme zur Betreuung während der Schwangerschaft zu sowie zur Unterstützung nach der Geburt.