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Mitversicherung von Neugeborenen

Eine Mitversicherung von Neugeborenen in der PKV ist grundsätzlich möglich. Ist die Mutter selbst in der PKV privat versichert, so ist sie verpflichtet, die Schwangerschaft der Krankenversicherung zu melden. Im Rahmen der Schwangerschaft ergeben sich Vorsorgeuntersuchungen und somit steht auch ein Termin fest, zu welchem das Kind in etwa geboren werden wird. Die Mitversicherung von Neugeborenen kann somit vorab mit der privaten Krankenversicherung geklärt werden. Dem Neugeborenen stehen durch die privat versicherte Mutter ab dem Zeitpunkt der Geburt sämtliche Leistungen zu. Die Mutter muss jedoch die Geburt ihres Kindes innerhalb von zwei Wochen nach der Niederkunft der Krankenversicherung melden und das Neugeborene namentlich mitversichern. Ist der Vater des Kindes Mitglied in der privaten Krankenversicherung, während die Mutter selbst Mitglied in der gesetzlichen Pflichtversicherung ist, so ist eine Mitversicherung von Neugeborenen in der PKV ebenso möglich. Das Kind kann innerhalb von zwei Wochen nach der Geburt in der privaten Krankenversicherung namentlich nachgemeldet werden und im Versicherungsvertrag des Vaters aufgenommen werden. Die Leistungen, die für das Neugeborene in Anspruch genommen werden können, dürfen jedoch nicht höher sein als die im Tarif des Vaters vereinbarten Leistungen. Dies gilt jedoch auch für den Fall, dass die Mutter selbst privat krankenversichert ist.

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