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Mitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung

Studierende können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in der Familienversicherung der Eltern beitragsfrei mitversichert werden. Danach werden sie selbst versicherungspflichtig. Grundsätzlich sind Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sind zwei Studenten miteinander verheiratet, ist nur einer der Eheleute versicherungspflichtig, der Partner ist beitragsfrei mitversichert. Die Mitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung beginnt mit dem Semester oder mit dem Tag der Einschreibung. Bei der Immatrikulation muss die Mitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung nachgewiesen werden. Studenten können sich jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen und eine private Krankenversicherung abschließen. Jedoch muss auch diese bei der Immatrikulation nachgewiesen werden.

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