Der Mitgliederkreis der Ersatzkassen ist genau in deren Satzung festgelegt. Es handelt sich hierbei um nichts anderes als um die Mitglieder, die sich in den Ersatzkassen als Versicherungsnehmer krankenversichern dürfen. Nur wer zu diesem bestimmten Mitgliederkreis gehört, kann in den Ersatzkassen aufgenommen werden. Der Mitgliederkreis der Ersatzkassen ist grundsätzlich berufsabhängig. Das heißt, dass nur bestimmte Berufstätige aus bestimmten Berufsfeldern der jeweiligen Krankenkasse beitreten dürfen. So gibt es beispielsweise für Landwirte die Landwirtschaftliche Krankenkasse. Die Ersatzkassen sind gesetzliche Krankenkassen und deren Mitglieder sind Pflichtversicherte. Selbstständige und Freiberufler aus den entsprechenden Berufsfeldern können sich hier freiwillig versichern, jedoch haben sie auch die Wahl einer privaten Krankenversicherung.