Seit dem 1. Januar 2009 müssen sämtliche privaten Krankenversicherungen zusätzlich zu den Vollversicherungen einen einheitlichen Basistarif anbieten. Die Merkmale der Basis-Tarife sind eindeutig festgelegt. Es gilt ein Annahmezwang innerhalb des Basis-Tarifs. Die private Krankenversicherung darf eine Risikoprüfung verlangen. Risikozuschläge, die aus der Risikoprüfung heraus erhoben werden sollen, sind im Basistarif nicht erlaubt. Es können nur fiktive Zuschläge erhoben werden. Wechselt der Versicherte später von einem Basistarif in eine normale Krankenvollversicherung innerhalb der PKV, werden eventuelle Ausschlüsse von Leistungen oder fiktiven Zuschlägen real erhoben. Weitere Merkmale der Basis-Tarife sind, dass der Leistungskatalog im Basistarif dem der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen muss und die Höhe des Selbstbehaltes kann frei gewählt werden. Der Versicherte kann Ergänzungsversicherungen abschließen. Die Altersrückstellungen werden gebildet und der Beitrag für den Basistarif ist auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt.