Ein Mangelfolgeschaden entsteht häufig im allgemeinen Handwerk und im Bauhandwerk. Arbeiten, die mangelhaft ausgeführt werden, verlangen nach Nachbesserung oder Behebung des Schadens als auch einer vollständigen Beseitigung sämtlicher Folgeschäden. Folgeschäden im Bauhandwerk können vielerlei Art sein. Eine unsachgemäß eingebaute Treppe, die bei Benutzung einstürzt oder eine schlecht gezogene Mauer können einen unglaublichen Mangelfolgeschaden mit sich bringen. Unter den Mangelfolgeschaden fällt nämlich dann nicht nur der Schaden, der durch die mangelhaft ausgeführte Arbeit entstanden ist, sondern auch der Schaden, der an anderer Stelle durch diesen Schaden entstanden ist. Der Handwerker hat hierfür sämtliche Folgen zu tragen, das bedeutet dass er in der Pflicht ist, jeden Mangelfolgeschaden zu beseitigen. Dies bezieht sich auch auf die Mängelbeseitigungsnebenkosten.