Wer einen Vertrag abschließt, unterliegt seinen Vertragspflichten. Bezüglich der finanziellen Pflichten kann man dies bei einem Vertrag zu einer privaten Krankenversicherung recht einfach zusammenfassen. Die private Krankenversicherung ist verpflichtet, für die Kosten zur Gesunderhaltung des Versicherungsnehmers aufzukommen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, seine Beiträge zu leisten — und dies pünktlich zum vereinbarten Zahlungstermin. Kommt der Versicherungsnehmer dieser Zahlungspflicht nicht nach, wird das Mahnverfahren in der PKV eingeleitet. Es erfolgt eine erste Mahnung, auf die der Versicherungsnehmer sofort mit einer Zahlung reagieren sollte. Das Mahnverfahren in der PKV besagt, dass bei Nichtzahlung das Unternehmen nicht verpflichtet ist, Leistungen zu erbringen. Sollte der Folgebeitrag auch nicht geleistet werden und der erste, angemahnte Betrag auch noch offen stehen, hat die private Krankenversicherung das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen.