Der Begriff Mängelbeseitigungsnebenkosten entstammt weniger der privaten Krankenversicherung, sondern eher den Haftpflichtversicherungssparten, insbesondere der Betriebshaftpflicht. Werden Auftragsarbeiten mangelhaft ausgeführt und treten dadurch Sachschäden auf, so entstehen Kosten für die Mängel, die beseitigt werden müssen. Mängel die zu beseitigen sind, bringen häufig Nebenkosten mit sich. Von daher sollten die Mängelbeseitigungskosten unbedingt in jede Haftpflicht mit einbezogen werden, insbesondere in die Betriebshaftpflicht. Nebenkosten könnten beispielsweise die Abfallbeseitigung sein, die Entsorgung von Sondermüll, der Gerüstbau. Häufig sind die Mängelnebenkosten teurer als der Mangel selbst, den es zu beheben gilt. Am häufigsten trifft man auf die Mängelbeseitigungsnebenkosten im Bauhandwerk und im allgemeinen Handwerk.