Die Krankenkassen, gleich ob privat oder gesetzlich, stellen dem Versicherungsnehmer im Gegenzug zu dessen Beiträgen diverse Leistungsarten zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um Sach- und Dienstleistungen im medizinischen Bereich. Die Leistungen erstrecken sich dabei von medizinischen Behandlungen über Arznei- und Heilmittel als auch medizinische Hilfsmittel. Die Leistungsarten müssen stets dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entsprechen, das heißt, die Qualität und die Wirksamkeit der Therapien und Hilfsmittel müssen sich in einem angemessenen Verhältnis zur Krankheit befinden. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist hierbei recht begrenzt. Sachleistungen müssen beantragt werden und werden nur genehmigt, wenn sie medizinisch notwendig sind.