Die Leichenschau bedeutet nichts anderes als die genaue, äußerliche Betrachtung eines Verstorbenen zur eindeutigen Feststellung des Todes. Auch die Ursachen des Todes werden hier, sofern möglich, geklärt sowie die näheren Umstände und der Todeszeitpunkt. In Deutschland muss die Leichenschau durch einen Arzt vorgenommen werden. Sie zählt zur Rechtsmedizin, muss jedoch nicht von einem fachlich spezialisierten Rechtsmediziner vorgenommen werden. Jeder zugelassene Arzt darf die Leichenschau vornehmen und den Verstorbenen urkundlich für tot erklären. Ist ein Todesfall von Umständen begleitet, die nicht ganz erklärbar scheinen, bestehen Fragen zur Todesursache, wird eine Obduktion vorgenommen. Eine Obduktion fällt grundsätzlich in den Arbeitsbereich der Rechtsmedizin. Nach dem Tode des versicherten entfällt dann auch die Leistungspflicht der privaten Krankenversicherung.