Lehrer in Bezug auf die private Krankenversicherung haben nicht grundsätzlich die gleiche Position. Viele Lehrer, die schon länger im Beruf sind, haben Beamtenstatus. Als Beamte erhalten sie Sold und die Beihilfe des Landes zu den Krankheitskosten. Für Lehrer im Beamtenstatus ist die private Krankenversicherung von daher die günstigste Lösung und der Eintritt in diese bleibt nicht verwehrt. Allerdings gilt der Beamtenstatus nicht mehr grundsätzlich für alle Lehrer. Speziell an besonderen Schulen wie beispielsweise Waldorf oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Lehrer nur Angestelltenverträge und somit ein Gehalt. Damit sind sie sozialversicherungspflichtig. Auch viele junge Lehrer, die noch nicht lange im Beruf sind, erhalten keine Beamtenstellung mehr in ihrem Beruf, sondern gelten von vorne herein als Angestellte. Wenn das Gehalt die Versicherungspflichtgrenze erreicht, kann auch der nicht verbeamtete Lehrer die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen und in die private Krankenversicherung wechseln. Er erhält jedoch keine Beihilfe zu den Krankheitskosten vom Land. In diesem Fall muss jedoch der Arbeitgeber die Hälfte der Krankheitskosten tragen. Der Arbeitgeberanteil ist jedoch begrenzt, er richtet sich nach dem Höchstsatz, der für die gesetzliche Krankenversicherung gezahlt werden müsste.