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Laufzeit

Die Verträge zur Krankenversicherung werden an und für sich auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. In der gesetzlichen Krankenversicherung beginnt die Laufzeit der Versicherung mit der Aufnahme des Arbeitsverhältnisses. Die Laufzeit endet auch nicht bei Arbeitslosigkeit und läuft weiter, sobald ein neuer Arbeitsplatz angetreten wird. In der privaten Krankenversicherung beginnt die Laufzeit mit dem vom Versicherungsnehmer festgelegten Datum. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, die Laufzeit ist von daher unbegrenzt. In der Regel jedoch wird eine Mindestlaufzeit festgelegt. Die Laufzeit der privaten Krankenversicherung endet nur durch Kündigung des Vertrags seitens des Versicherungsnehmers. Die Gesellschaft darf nur kündigen, wenn zwingende Gründe vorliegen.

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