LKK lautet die Abkürzung für die Landwirtschaftliche Krankenkasse. Die LKK gehören zur gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Zusammen mit den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und den Alterskassen für Landwirte bilden sie die Landwirtschaftliche Sozialversicherung. Landwirte sind in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse pflichtversichert. Unter bestimmten Voraussetzungen können Landwirte sich von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Sofern der wirtschaftliche Wert ihres landwirtschaftlichen Unternehmens mindestens 30.000 Euro beträgt und sie noch keine Leistungen aus der LKK in Anspruch genommen haben, ist der Übertritt in die private Krankenversicherung möglich. Die Befreiung von der Versicherungspflicht gilt jedoch als unwiderruflich. Die Landwirtschaftliche Krankenkasse hat neun Zweigstellen in der Bundesrepublik Deutschland.