Landwirte gelten als Selbstständige und Unternehmer, jedoch sind sie trotzdem versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Als Landwirte gelten alle Unternehmer aus dem Bereich Land- und Forstwirtschaft, Weinbau, Obstbau, Gemüse- und Gartenbau. Die landwirtschaftlichen Krankenkassen sind bei den Berufsgenossenschaften eingerichtete Versicherungsträger. Familienangehörige der Landwirte gelten ebenfalls als pflichtversichert in der landwirtschaftlichen Krankenkasse. Übersteigt der Wert des landwirtschaftlichen Unternehmens 30.000 Euro, dürfen sich Landwirte von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung von der Versicherungspflicht wirkt ab dem Beginn der Versicherungspflicht, sofern noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Sie ist unwiderruflich. Landwirte erhalten als landwirtschaftliche Unternehmer Beitragszuschüsse zu ihren Krankheitskosten.