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Landeszahnärztekammer

Die Landeszahnärztekammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und stellt die Selbstverwaltung der Zahnärzte dar. In jedem Bundesland gibt es mindestens einen Sitz der Landeszahnärztekammer. Die Landeszahnärztekammer übernimmt verschiedene Aufgaben bei der Aufsicht der gesetzlichen Voraussetzungen für diesen Berufsstand und führt diese Aufgaben eigenständig anstatt staatlicher Behörden durch. Die Landeszahnärztekammer kümmert sich auch um die Belange des Berufsstandes der Zahnärzte und nimmt diese wahr. In jedem Bundesland gibt es zumindest eine Zahnärztekammer. Zudem ist jeder Zahnarzt in Deutschland zur Mitgliedschaft verpflichtet, wobei ein Mitgliedschaftsbeitrag eingehoben wird, der von Kammer zu Kammer unterschiedlich sein kann. Im Gegenzug agiert die Landeszahnärztekammer auch als Interessensvertretung der Zahnärzte.

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